Gebäudeeinmessung
Katastergemäße Gebäudevermessung nach Fertigstellung
Nach Fertigstellung eines Bauvorhabens schreibt der Gesetzgeber eine Schlussvermessung der neu errichteten Gebäude vor, damit sie in die Liegenschaftskarte übernommen werden können.
Häufig werden unseren Kunden von den Katasterämtern diesbezüglich angeschrieben. Ziel dieser Vermessungspflicht ist es, immer eine aktuelle Liegenschaftskarte für künftige Planungsvorhaben zur Verfügung zu haben.
Selbstverständlich führen auch wir diese Tätigkeit für Sie gerne durch.
Für Informationen über die Grenzfeststellung, sehen Sie hierzu unsere Leistungen unter "Gutachten"